Frankfurt, 30.06.2020 ITKAM – Italienische Handelskammer für Deutschland e.V. informiert die deutsch-italienische Business Community kontinuierlich über die neusten wirtschaftlichen Entwicklungen und Maßnahmen der italienischen wie deutschen Regierungen im Zuge der Corona Pandemie.
Heute stellen wir einen der wichtigen Bestandteil des beschlossenen Konjunkturpakets der deutschen Bundesregierung vor: die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozentpunkte bzw. des reduzierten Satzes von 7 auf 5 Prozentpunkte für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020.

Der Steuersatz von 19 Prozent gilt seit dem 1. Januar 2007, wird aber im Zuge der Corona Pandemie und zur Ankurbelung der Binnennachfrage vorübergehend auf 16 Prozentpunkte gesenkt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erhofft sich, dass die Umsatzsteuersenkung möglichst kostengünstig und unbürokratisch vom Handel an die Kunden weitergegeben wird.

Maßstab hierfür ist die Preisangabenverordnung (PAngV), für die das BMWi innerhalb der Bundesregierung federführend ist. Danach können die Händler und Anbieter von Dienstleistungen für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von der bestehenden Ausnahmemöglichkeit des § 9 Absatz 2 PAngV Gebrauch machen und pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung zum Beispiel sämtlicher Regale in der Nacht zum 1. Juli 2020 ändern zu müssen.

Hierüber hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit einem Schreiben die für den Vollzug der Preisangabenverordnung zuständigen Preisbehörden der Länder informiert.

Die jetzt umgesetzte Änderung bei den Umsatzsteuersätzen ist in mehrfacher Hinsicht einmalig: Zum ersten Mal seit Einführung des heute gültigen Umsatzsteuersystems mit Vorsteuerabzugsberechtigung zum 1.1.1968 (in den alten Bundesländern) kommt es zu einer Absenkung des Umsatzsteuersatzes. Einmalig ist auch, dass eine flächendeckende Änderung des Steuersatzes bei der Umsatzsteuer nur für eine kurze Zeit Anwendung finden soll.

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