Frankfurt, 12.05.2020 Um die Beschäftigten und Unternehmen in der Gastronomiebranche zu unterstützen, hat die Bundesregierung eine Senkung der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie auf 7 Prozent und Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld vorgesehen.

 

Foto: Bundesregierung

 

Wichtiges Ziel der Bundesregierung bleibt es, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern. Daran orientiert sich auch die Steuerpolitik. Die Bundesregierung hat deshalb am Mittwoch, 06.05.2020, das Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Es soll dabei helfen, die besonders von der Corona-Pandemie Betroffenen steuerlich zu entlasten und die Liquidität von Unternehmen zu verbessern.

Unter anderem wurden folgende Regelungen getroffen:

• Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wird von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Das soll das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

• Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld, die Unternehmen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 geleistet haben, bleiben steuerfrei. Voraussetzung ist, dass Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Wird mehr gezahlt, muss nur der darüber hinaus gehende Teil versteuert werden. Das entspricht der Regelung im Sozialversicherungsrecht und sorgt dafür, dass die Zahlungen ungeschmälert bei den Beschäftigten ankommen.

 

Der Gesetzentwurf soll nach der Befassung im Bundeskabinett von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht und zügig behandelt werden.

@Quelle: www.bundesregierung.de

 

ITKAM- Italienische Handelskammer für Deutschland e.V., die nicht zuletzt aufgrund des Projektes zur Förderung der authentischen italienischen Lebensmittel, True Italian Taste, eng mit der Gastronomiebranche in Deutschland zusammenarbeitet, freut sich über diese Unterstützung, die auch den über 22.000 italienischen Restaurants in Deutschland zugutekommen wird.

 

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