Frankfurt, 26.03.2020. Die weitere Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) in Italien, aber auch in Deutschland, erfordert Sofortmaßnahmen der nationalen bzw. regionalen Regierungen.

ITKAM – Italienische Handelskammer für Deutschland e.V. versucht im Rahmen ihrer Initiative #TogetherWeInform mit Sorgfalt Informationen zusammenzutragen, um Antworten auf häufige Fragen rund um die Auswirkungen dieser Maßnahmen den ITKAM-Mitgliedern und der deutsch-italienischen Business Community zur Verfügung zu stellen.

In dieser Woche möchten wir auf die neuesten Maßnahmen in Italien eingehen, die per Gesetzesdekret am Sonntag, 22.03.2020 von der nationalen Regierung verkündet wurden und von diesem Tag bis – derzeit – 03.04.2020 in Kraft sind.

Frage: Welche Sektoren und welche Art von industrieller und kommerzieller Aktivitäten werden in Italien weiter geführt?

Das oben erwähnte italienische Dekret legte die Aussetzung der Produktion und der kommerziellen Aktivitäten fest, die als unwesentlich angesehen wurden. Von diesen sind ausgeschlossen und werden daher weitergeführt:

  •  die Aktivitäten von Unternehmen mit einem kontinuierlichen Produktionszyklus und die Aktivtäten der Unternehmen mit strategischer Bedeutung für die Volkswirtschaft.
  • Die Firmen im Bereich Logistik, Bankwesen, Finanz- und Versicherungswesen, Kunststoff- und Glasproduktion, Transport (mit Einschränkungen), häusliche und persönliche Pflege und Hotellerie (sofern nicht per regionalem Gesetz wie in der Lombardei).
  • Die Herstellung, der Transport, die Vermarktung und die Lieferung von Arzneimitteln, Gesundheitstechnologie und medizinisch-chirurgischen Geräten sowie von Agrar- und Lebensmittelprodukten stets erlaubt sind.
  • Die Produktionsaktivitäten, die als Smart Working organisiert werden können.

Frage: Wie ist die Situation der Lieferkette zwischen Italien und Deutschland?

Wichtig für Unternehmen mit Kunden- und Lieferbeziehungen zwischen Italien und Deutschland ist, dass die Flughäfen für den Frachtverkehr offenbleiben und für Waren die Grenzen nicht geschlossen sind. An den Grenzen muss aber mit längeren Warteschlangen für den Warenverkehr gerechnet werden.

Bei spezifischen Fragen empfehlen wir Ihnen, Ihre Lieferanten bzw. Kunden in Italien direkt zu kontaktieren bzw. eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

#ASK_ITKAM
Wenn Sie spezielle Fragen zu den Handelsbeziehungen zwischen Italien und Deutschland haben, lassen Sie uns das gerne wissen. Schreiben Sie uns an info@itkam.org: wir werden versuchen, Ihre Anfragen zu beantworten. Wenn Ihnen unser Fachwissen nicht ausreicht, verlassen Sie sich auf unser Mitgliedernetzwerk, das Sie gerne individuell berät.

ASK_ITKAM per Email info@itkam.org oder über unsere Sozialen Netzwerke auf Facebook und LinkedIn.

#TogetherWeInform
#TogetherIsBetter
#InformationIsPower
#WeDontStop

DISCLAIMER
ITKAM versucht mit Sorgfalt Informationen über den aktuellen Coronavirus-Notfall zu sammeln, übernimmt aber keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der auf der Website itkam.org oder den sozialen Kanälen bereitgestellten Angaben. Es wird daher empfohlen, nach Möglichkeit auch die offiziellen Informationsorgane oder spezialisierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

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