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Verpackungsmanagement in Deutschland

Wenn Sie verpackte Produkte nach Deutschland exportieren, ist es wichtig zu wissen, dass die deutsche Gesetzgebung die Entsorgung von Verpackungen durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 01.01.2019 regelt.

Um italienischen Unternehmen die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zu erleichtern, unterstützt ITKAM- Italienische Handelskammer für Deutschland e.V., Sie bei dem Registrierungsverfahren für das deutsche Verpackungsentsorgungssystem.

Auch wenn Sie Hersteller oder Vertreiber sind und Produkte mit Verpackungen nach Deutschland exportieren, sind Sie daher verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch den Beitritt zu einem dualen System. Außerdem müssen Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister bzw. Verpackungsregister LUCID registrieren, um die getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen zu gewährleisten.

Tatsächlich sind sehr oft Unternehmen nicht über das Gesetz informiert, das die Verpackungsentsorgung auf deutschem Gebiet regelt: Dazu stellt ITKAM durch sein Verpackung Desk einen zweisprachigen und fachkundigen Mitarbeiter zur Verfügung, der Unternehmen kostenlose Unterstützung auf Italienisch anbietet. Dieser Mitarbeiter unterstützt Unternehmen bei dem Registrierungsverfahren und ist der perfekte Gesprächspartner im Umgang mit dem dualen System.

Was bietet ITKAM

Der ITKAM Verpackung Desk bietet:

– Persönliche Beratung zur Notwendigkeit der Registrierung beim Verpackungsregister LUCID und beim dualen System;

-Hilfe bei der Registrierung im Verpackungsregister LUCID und Vermittlung bei der Gestaltung des Verpackungsentsorgungsvertrages mit einem dualen Unternehmen in Deutschland und in der Korrespondenz mit dem dualen System;

– Unterstützung bei der Verwaltung der wiederkehrenden Verpackungsmeldungen (monatlich, vierteljährlich und jährlich) an das duale Unternehmen;

– Unterstützung bei der Eingabe periodischer Daten – gemäß Vertrag – in das Verpackungsregister LUCID;

-Vermittlung mit dem dualen Unternehmen;

-Management bei der Abgabe der Vollständigkeitserklärung (Link – https://itkam.org/de/vollstaendigkeitserklaerung/)

– Gesetzesänderungen zum VerpackG

Die dualen Unternehmen in Deutschland bieten unterschiedliche Vertragskonditionen und unterscheiden sich im Preis der Entsorgung der einzelnen Materialien.

Kurzum: ITKAM hilft Ihnen, die beste Lösung für Ihre Anforderungen zu finden!

Informieren Sie sich über die Gesetzesänderungen ab dem 01.01.2022 in der italienischen Version des neuen Gesetzes unter folgendem Link: https://verpackungsgesetz-info.de

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Filippo Bagnara
Tel.: +49 (0)30 243104-25
imballaggi@itkam.org