Haben Sie eine Aufforderung der Zentralen Stelle zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung erhalten
und benötigen zuverlässige und schnelle Unterstützung?

Was ist die Vollständigkeitserklärung?

Die Vollständigkeitserklärung ist eine Bescheinigung, die bereits im dualen System und im Verpackungsregister LUCID „Zentrale Stelle“ registrierte Unternehmen vorlegen müssen. Diese Erklärung soll vorgelegt werden, wenn ein Unternehmen auch nur einen der folgenden vom Verpackungsgesetz (VerpackG) festgelegten Parameter in Bezug auf die jährlichen Primärverpackungsverkäufe in Deutschland überschreitet:

  • 80 Tonnen Glas
  • 50 Tonnen Papier
  • 30 Tonnen als Summe aus Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe, Getränkekartonverbunde und sonstige Verbundverpackungen

Die Vollständigkeitserklärung muss von einem autorisierten Dritten bestätigt und an die Zentrale übermittelt werden. Die Prüfung und Bestätigung können durch einen eingetragenen Experten, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erfolgen.

Wann ist die Vollständigkeitserklärung abzugeben?

Spätestens am 15. Mai eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr.

Wie kann ITKAM Unternehmen bei der Abgabe der Vollständigkeitserklärung unterstützen?

Der ITKAM- Italienische Handelskammer für Deutschland e.V. Verpackung Desk garantiert eine persönliche Betreuung und umfasst:

  • individuelle Beratung bei der Abgabe der Vollständigkeitserklärung
  • Zusendung des vom Unternehmen zu unterzeichnenden Vertrages
  • Übermittlung von Unternehmensdaten an einen vertrauenswürdigen Prüfer, der berechtigt ist, Dokumente zu prüfen und das Dokument durch eine digitale Signatur zu formalisieren
  • Erstellung des Prüfungsberichts
  • Dateneingabe auf dem Portal des Verpackungsregisters LUCID „Zentrale Stelle“

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Filippo Bagnara
imballaggi@itkam.org
Tel.: +49 (0)30 243104-25

#VerpackG #Verpackungsgesetz

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