Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gelten ab dem 1. Juli 2022 neue Pflichten.

Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart, für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw.

Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot. Damit alle betroffenen Unternehmen ihren Pflichten rechtzeitig nachkommen können, startet der neue Registrierungsprozess am 5. Mai 2022.

Hersteller müssen die ZSVR über alle Verpackungen, die sie in DE auf dem Markt bringen unter „Angabe zu den Verpackungen“ informieren.

Bei Herstellern, die schon registriert sind, sind die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen schon angeklickt.

Hersteller müssen die Registrierung mit ihren nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bis 01.07.2022 dementsprechend ergänzen.

Anders als bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist bei den nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen keine Mengenmeldung erforderlich.

Eine Einleitung zu der Registrierung der Verpackungen finden Sie in der Anlage.
Weitere Informationen erhalten Sie unter „Novelle des VerpackG 2021“

Für weitere Informationen:
Filippo Bagnara
+49 (0)30-24310425
imballaggi@itkam.org

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