Ich habe eine Mail der Zentralen Stelle wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz erhalten: was muss ich tun?
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat eine Mailaktion an mehrere Tausend im LUCID als Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen registrierte Unternehmen gestartet, für die jedoch keine System- und Herstellerdatenmeldungen vorliegen.
Hintergrund ist die verpackungsrechtliche Herstellerverpflichtung neben der Registrierung im LUCID auch einen kostenpflichtigen Beteiligungsvertrag bei einem (dualen) System wie z.B. bei Der Grüne Punkt abzuschließen. Die hier abzurechnenden in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen je Materialfraktion sind dann vom Hersteller im Nachgang wiederum im LUCID als Datenmeldung zu erklären. Dies versetzt die ZSVR in die Lage, aufgrund der Registrierungsnummer einen Mengenabgleich zwischen der Herstellerangabe und der Meldung der Systeme durchzuführen.
Aktuell fehlen jedoch bei tausenden in LUCID registrierten Herstellern eben jene Mengenangaben, was den Verdacht nahelegt, dass keine entsprechenden Beteiligungsverträge abgeschlossen wurden und Trittbrettfahrerei betrieben wird.
Für alle, die bereits eine Mail erhalten haben oder den Sachverhalt prüfen möchten, ist Folgendes zu tun:
- Prüfung, ob ein gültiger Beteiligungsvertrag („Lizenzvertrag“) mit einem (dualen) System wie dem Grünen Punkt vorliegt.
- Sicherstellen, dass Ihre LUCID-Registrierungsnummer beim von Ihnen ausgewählten (dualen) System (korrekt) hinterlegt ist.
Beteiligungsvertrag vorhanden und LUCID-Registrierungsnummer bei Ihrem (dualen) System hinterlegt?
Dann bleibt nur noch Ihre Verpackungsmengen bei LUCID gleichlautend zu melden – und Ihre Pflichten nach VerpackG sind erfüllt. Melden Sie sich dazu mit Ihrem Login im Verpackungsregister LUCID an.
Was passiert, wenn nichts passiert – Geldbußen und Vertriebsverbot:
Die ZSVR weist in Ihrer Mailingaktion nochmals ausführlich und eindringlich auf die gesetzlichen Sanktionen hin. So drohen bis zu 200.000 Euro an Ordnungsgeld für eine fehlende Systembeteiligung und bis zu 10.000 Euro für eine im LUCID nicht abgegebene Datenmeldung. Darüber hinaus gilt für nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierte und systembeteiligte Verpackungen ein Vertriebsverbot.
Um italienischen Unternehmen die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zu erleichtern, unterstützt ITKAM- Italienische Handelskammer für Deutschland e.V., Sie bei dem deutschen Verpackungsentsorgungssystem.
Dazu stellt ITKAM durch sein Verpackung Desk einen zweisprachigen und fachkundigen Mitarbeiter zur Verfügung, der Unternehmen kostenlose Unterstützung auf Italienisch anbietet.
Für weitere Informationen:
Filippo Bagnara
+49 (0)30-24310425
imballaggi@itkam.org
#TogetherWeInform #ITKAM #Verpackungen