Frankfurt, 19.03.2020. Italien steht im Mittelpunkt der europäischen und weltweiten Medienaufmerksamkeit, deshalb unterstützt ITKAM – Italienische Handelskammer für Deutschland e.V. mit ihrer virtuellen Initiative #TogetherWeInform bei der Informationsbeschaffung rund um den bilateralen Handelsaustausch.

Trotz der Schließung der deutschen Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark teilen das italienische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Kooperation und das Auswärtige Amt mit, dass der Warenverkehr von und nach Italien bis heute erlaubt ist. Darüber hinaus hat das italienische Außenministerium (Farnesina) die E-Mail-Adresse coronavirus.merci@esteri.it für die direkte Kommunikation mit italienischen Unternehmen aktiviert, die auf internationaler Ebene Schwierigkeiten bei den Logistikdienstleistungen haben.

Wichtig für den Warenaustausch zwischen Italien und Deutschland im Food- & Beveragebereich ist die am 17.03.2020 veröffentlichte Bestätigung des Landwirtschaftsministeriums der Vereinigten Staaten (USDA), dass bis dato keine Beweise für eine Übertragung von COVID-19 durch Lebensmittel oder Verpackungen vorliegen. Dennoch ist und bleibt es wichtig, auch bei der Zubereitung von Lebensmitteln die Hygienevorschriften zu beachten.

Einer der bedeutendsten Branchen der italienischen Wirtschaft stellt der Tourismus dar, dessen größter Umsatzanteil von Europa und insbesondere Deutschland generiert wird. Denn fast 59 Millionen Präsenzen und damit 27% der gesamten ausländischen Touristen stammen aus dem Land nördlich der Alpen (Quelle: Touring Club Italiano, 2020). Trotz des Coronavirus und zum Schutz der ausländischen Besucher teilt die italienische Tourismuszentrale (ENIT) mit, dass die italienische Regierung den ausländischen Touristen die sichere Rückkehr in ihr Herkunftsland garantiert. Außerdem ist nicht geplant, die Aktivitäten von Beherbergungsbetrieben auszusetzen. Zum Schutz der europäischen Bürger werden die Flughäfen und Bahnhöfe ihren Betrieb fortsetzen, um die Rückreise zu ermöglichen. Für weitere und kontinuierlich aktualisierte Informationen informieren Sie sich bitte über die Website des Auswärtiges Amtes.

Als offizieller Partner mehrerer europäischer Projekte zur Mobilität von Studenten und Unternehmern stehen Ihnen zudem Ihre Kontaktperson bei ITKAM zur Verfügung, die Sie über die neuen Regelungen auf europäischer Ebene informieren kann.

Wenn Sie Mitglied bei ITKAM und somit Teil der deutsch-italienischen Business Community sind, freuen wir uns über Ihre Teilnahme an unserer Social Media-Initiative #TogetherWeInform. Damit fördern wir den virtuellen Austausch von Unternehmern für Unternehmer in Italien und Deutschland und informieren Sie über Notfallpläne, Task Forces oder besondere Maßnahmen, die ergriffen wurden.

Weitere Informationen rund um die bilateriale Handelsbeziehungen entnehmen Sie bitte dem Newsletter der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Coronavirus hat die Legal Task Force von DLA Piper zusammengestellt.

Sind Sie Mitglied von ITKAM? Dann freuen wir uns, wenn Sie Ihre Informationen rund um die Auswirkungen von COVID-19 ebenfalls mit uns teilen.

#TogetherWeInform
#TogetherIsBetter
#InformationIsPower
#WeDontStop

DISCLAIMER
ITKAM versucht mit Sorgfalt Informationen über den aktuellen Coronavirus-Notfall zu sammeln, übernimmt aber keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der auf der Website itkam.org oder den sozialen Kanälen bereitgestellten Angaben. Es wird daher empfohlen, nach Möglichkeit auch die offiziellen Informationsorgane oder spezialisierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

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