Frankfurt, 25.05.2020 ITKAM – Italienische Handelskammer für Deutschland e.V. informiert, dass gemäß dem Gesetzesdekret 33/2020 und dem Erlass des italienischen Ministerpräsidenten Giuseppe Conte vom 17. Mai 2020 Reisen in und aus EU-Ländern ab dem 3. Juni 2020 unbeschadet etwaiger Maßnahmen aufgrund epidemiologischer Risiken in bestimmten Gebieten ohne Beschränkungen möglich sind. Für EU-Reisende von Deutschland, die in Italien arbeiten oder zu touristischen Zwecken sich aufhalten möchten, bedeutet dies, dass ab dem 03. Juni 2020 keine Erklärungen oder Quarantäne mehr nötig ist.
Sollte eine Geschäftsreise unentbehrlich sein, verlangt die italienische Regierung die Einhaltung des zwischenmenschlichen Abstands von mindestens einem Meter und die Anwendung individueller Schutzinstrumente (Maske in primis) sowie die Übernahme von Anti-Accounting-Sicherheitsprotokollen.
In Bezug auf die Sicherheitsprotokolle hat die italienische Regierung die Ausarbeitung eines von allen Sozialpartnern geteilten Protokolls unterstützt, das Leitlinien zur Erleichterung der Annahme von Sicherheitsprotokollen gegen die Rechnungslegung durch die Unternehmen enthalten würde. Die Fortführung der Produktionstätigkeiten kann nämlich nur unter Bedingungen erfolgen, die ein angemessenes Schutzniveau für die arbeitenden Menschen gewährleisten. Die Nichteinhaltung des Protokolls und die damit verbundene Nichtgewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus, hat die Aussetzung der Unternehmensaktivitäten zur Folge, bis die Sicherheitsbedingungen wiederhergestellt sind.
Weitere Informationen zum am 14. März 2020 erstellten und am 24. April ergänzten Protokoll in italienischer Sprache findet sich auf der Website des italienischen Arbeitsministeriums.
ITKAM bedankt sich beim Premiummitglied Dolce & Lauda für die Erläuterungen rund um die Aufhebung der Einreisebeschränkungen und steht als Businesspartner für Deutschland und Italien für weitere Fragen zur Verfügung.
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