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Sind Sie eine deutsche Firma, die eine Ausschreibung in Italien gewonnen hat?

Im Juli 2016 wurden neue EU-Rechtsvorschriften erlassen, um einen unfairen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden und in allen Ländern der Europäischen Union gleiche Bedingungen für Beschäftigung und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Unternehmen aus Mitgliedsstaaten der EU, die ArbeitnehmerInnen in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, um eine Leiharbeit zu erbringen, müssen daher den neuen Verpflichtungen der Richtlinien 96/71/EG und 2014/67/EG nachkommen.

Die Entsendungsvorschriften entwickeln sich ständig weiter. So werden im Jahr 2020, dem Jahr der Umsetzung der jüngsten EU-Richtlinie 2018/957, zusätzliche Anforderungen an die entsendenden Unternehmen erwartet.

Angesichts der hohen Anzahl von Supportanfragen, die in den letzten Monaten eingegangen sind, bietet die Italienische Handelskammer für Deutschland eine neue Dienstleistung für deutsche Unternehmen an, die ArbeitnehmerInnen nach Italien entsenden wollen.

Wenn Sie ein deutsches Unternehmen sind, das ArbeitnehmerInnen nach Italien entsenden möchte, wenden Sie sich bitte an unsere Handelskammer, um die Unterstützung unserer qualifizierten MitarbeiterInnen zu erhalten, die Sie bei der Anpassung an das italienische Recht begleiten werden. Bitte beachten Sie, dass die Vorschriften auch für den Auf- und Abbau von Messeständen gelten.

Für weitere Informationen und Abklärungen wenden Sie sich bitte an: lschmittmann@itkam.org