Pastori & Kollegen

Waidmannstr. 21, 60596 Frankfurt am Main, Germania
Die Kanzlei Pastori & Kollegen bietet ihren Mandanten dank der langjährigen Erfahrung sowie der tiefen Spezialisierung ihrer Anwälte im internationalen Recht einen kompetenten und zuverlässigen Berater in den wichtigsten Bereichen des italienischen und deutschen Rechts. Unsere Spezialgebiete in Italien und Deutschland sind: Arbeitsrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Versicherungsrecht.
Die Kanzlei befasst sich nicht nur mit internationalem Recht, sondern vor allem auch mit deutschem und italienischem Recht in gleichem Maße und mit gleicher Kompetenz. Die Kanzlei nutzt fortschrittliche technische Hilfsmittel, die die Kommunikation und Interaktion von Fachleuten und die schnelle und effiziente Korrespondenz zwischen den Niederlassungen ermöglichen.
Die absolute Spezialität der Kanzlei Pastori und Kollegen ist jedoch, die Unterstützung bei der Arbeit mit Notaren. Die Kanzlei ermöglicht es, dank der tief verwurzelten Zusammenarbeit mit ihren Notaren des Vertrauens, ihre Kunden in allen notariellen Belangen zu unterstützen und zu betreuen: von der Gründung einer Gesellschaft, Übertragung einer Zweigniederlassung, Bearbeitung von notariellen Generalvollmachten und Sondervollmachten zum Kauf oder Verkauf, bis zur Gestaltung von Kaufverträgen, alles in notarieller Form in italienischer Sprache, direkt in Deutschland.
Die Kanzlei Pastori und Kollegen verfügt über eine ausgezeichnete Kompetenz im italienischen und deutschen Erbrecht, in welchem sie regelmäßig publiziert und Konferenzen durchführt. In Erbschaftsangelegenheiten unterstützen und beraten wir unsere Mandaten zur Erlangung des durch die EU-Verordnung Nr. 650/2012 in allen Ländern der Europäischen Union eingeführten European Certificate of Succession (EPC): ein Erbschein, der den Erbstatus der an der Erbfolge beteiligten Personen bescheinigt und dessen Verwendung für die Bearbeitung eines internationalen Erbfalls unerlässlich ist. Mit dem Europäischen Erbschein können Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter ihren Status und ihre Rechte im Ausland in einem anderen EU-Mitgliedstaat geltend machen.
Im Laufe der Jahre hat die Kanzlei Pastori und Kollegen wertvolle Erfahrungen gesammelt, die es zusammen mit ihren zweisprachigen Mitarbeitern ermöglichen, sowohl in Deutschland als auch in Italien gerichtliche und außergerichtliche Hilfe zu leisten.