Mit dem Ziel, italienische Zulieferer über das neue, deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu informieren, organisiert ITKAM – Italienische Handelskammer für Deutschland e.V. in enger Zusammenarbeit mit AIAS, der italienischen Vereinigung Umwelt und Sicherheit, am 19. November 2022 ab 10Uhr eine Konferenz mit dem Titel „Lieferketten – Nachhaltigkeit und Entwicklung“  in Ravenna.

Denn mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zum 1. Januar 2023  gelten für deutsche Unternehmen, dass sie in ihren globalen Lieferketten

– die Achtung der Menschenrechte,

– die Sicherheit am Arbeitsplatz,

– den Umweltschutz und die Nachhaltigkeit gewährleisten müssen.

 

Gesetzesneuerung von besonderer Bedeutung für italienische Zulieferer

Diese Gesetzesneuerung ist auch von großer Tragweite für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Italien, die in diesem Jahr ihr 130jähriges Jubiläum feiern. Wie wichtig Deutschland als Absatzland Nr. 1 für italienische Produkte ist, zeigen die Zahlen aus 2021 nach einem pandemiebedingten Rückgang in 2022. Zu den wichtigsten Ausfuhrgütern zählten im vergangenen Jahr  Maschinen und Geräte, Chemie-, Pharma- und Botanik-Erzeugnisse, Metalle und Metallerzeugnisse, Textilien/Bekleidung, Transportmittel, Nahrungsmittelprodukte inkl. Getränke und Tabakwaren. Eine Region mit besonders starkem Export nach Deutschland ist dabei die Emilia-Romagna und genau hier möchten ITKAM und AIAS am 19. November 2022 in der ersten gemeinsamen Konferenz in Italien über die wichtigsten Neuerungen des Lieferkettengesetzes informieren.

 

Für welche Unternehmen gilt das neues Lieferkettengesetz?

Für Unternehmen mit über 3.000 Arbeitnehmern mit Sitz in Deutschland gilt das deutsche Lieferkettengesetz ab dem 1. Januar 2023.  Auch ausländische Unternehmen mit einer Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland fallen unter das Lieferkettengesetz.

Ab dem 1. Januar 2024 wird das Lieferkettengesetz bereits für Unternehmen mit über 1.000 Arbeitnehmern gelten.

 

Wer kontrolliert die Einhaltung und was passiert im Falle eines Verstoßes?

Für die Kontrolle der Einhaltung des neuen Gesetzes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Bei Nichteinhaltung ist zwar keine zivilrechtliche Haftung vorgesehen, aber die Kontrollbehörde soll Zwangs- und Bußgelder verhängen können. Bei besonders hohen Bußgeldern sollen Unternehmen zusätzlich bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden können.

 

Referenten der Konferenz vom 19.11.2022 und Anmeldung sowie Streaminglink

Italienische Zulieferer können an der Konferenz mit dem Titel „Lieferketten – Nachhaltigkeit und Entwicklung“ teilnehmen, die am Samstag, 19.11.2022 um 10 Uhr, im Saal Cavalcoli in der Handelskammer Ravenna  stattfinden wird. ITKAM und AIAS freuen sich über die Teilnahme renommierte Experten der deutsch-italienischen Wirtschaftsbeziehungen, so wird u.a. der ITKAM-Präsident Emanuele Gatti die Teilnehmer begrüßen. Zu den Referenten zählen der ITKAM-Repräsentant für die Emilia-Romagna und Anwalt in Bologna und Frankfurt, Roberto Sammarchi sowie die Anwältin Marilena Bacci des ITKAM-Mitglieds Kanzlei Dolce-Lauda in Frankfurt.

Für interessierte Unternehmen ist die Teilnahme kostenlos, aber eine Anmeldung per Email unter segreteria@networkaias.it oder info@itkam.org erforderlich. Für interessierte Unternehmen, die nicht persönlich teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, die Veranstaltung im Livestream unter diesem Link zu verfolgen.

 

Für weitere Informationen:

Alessandra De Santis

+49 (0)175 5907071

adesantis@itkam.org

 

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