Wann

Im Juli 2021 wurde in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LksG) verabschiedet.

Ab dem 01.01.2023 ist das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Kraft  getreten und gilt ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt. Auswirkungen und Sanktionen hat es sowohl für deutsche Unternehmen als auch für direkte und indirekte Zulieferer in der Lieferkette, einschließlich italienischer Unternehmen.

ITKAM – Italienische Handelskammer für Deutschland e.V., bietet gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Dolce Lauda italienischen Unternehmen im Rahmen der Initiative #ITKAM4SupplyChain Informationsseminare zum neuen Gesetzesrahmen und der Umsetzung in Unternehmen an.

Der erste Termin findet am Freitag, dem 17. März 2023, von 15.00 bis 17.00 Uhr in Bari, am Sitz des lokalen Industrieverbandes Confindustria Bari und Barletta – Andria – Trani (Via Amendola 172/5, Bari) statt.

Die Teilnahme ist kostenlos, die Anzahl der Teilnehmer jedoch begrenzt. Das Seminar kann auch über Zoom verfolgt werden.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung per Email an der Adresse decandia@confindustria.babt.it erforderlich.

 

Für weitere Informationen:

Alessandra De Santis

+49 (0)341-98972511

adesantis@itkam.org

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