Frankfurt, 29.07.2021 – Um in Zeiten von COVID-19 einen sicheren Urlaub inner- und außerhalb der EU gewährleisten zu können, hat auch Italien den Green Pass eingeführt. ITKAM – Italienische Handelskammer für Deutschland e.V. informiert die deutsch-italienische Business Community über aktuelle Covid-Maßnahmen in Italien und Deutschland.
Ab dem 6. August ist eine Teilnahme an Veranstaltungen, Messen, Kongressen und vielen anderen Events sowie der Aufenthalt in Gastgewerben in Italien nur mit dem Nachweis über eine erfolgte Impfung gegen Covid-19 möglich. Das Impfzertifikat kann im eigenen Mobiltelefon über verschiedene, in Italien und Deutschland anerkannte Apps wie Immuni, Corona-Warn oder CovPass gespeichert werden.
Der Green Pass weist nach, dass man entweder
- gegen COVID-19 geimpft wurde,
- innerhalb der letzten 48 Stunden per Antigen- oder PCR-Test negativ auf Corona getestet wurde oder
- innerhalb der letzten 6 Monaten von Corona genesen ist.
Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Reisende, die sich in ein Land der EU oder an ein Urlaubsziel innerhalb der Schengen-Zone begeben, sollten Folgendes beachten:
- Die vollständige COVID-Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
- Eine Genesung von Corona ist ebenfalls anerkannt, solange der erste positive Testbeleg nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
- Ein Nachweis über einen innerhalb der letzten 48 Stunden vor Einreise nach Italien erfolgten negativen PCR- oder Antigentest ist ebenfalls zulässig. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Italienische Botschaft in Berlin: https://ambberlino.esteri.it/ambasciata_berlino/it/in_linea_con_utente/covid-19/emergenza-coronavirus-difficolta.html
Governo Italiano: https://www.dgc.gov.it/web/checose.html
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