Mit neuen Verordnungen und Gesetzen setzt die österreichische Bundesregierung die Vorgaben des EU-Green Deals in nationales Recht um über die neue Meldekategorie in Österreich ab 2023.

Was ändert sich in Österreich im Jahr 2023? Ab 2023 müssen alle Unternehmen, die wiederverwendbare Verpackungen (Mehrwegverpackungen) gewerblich oder als Verkaufsverpackung nutzen, eine erweiterte Mengenmeldung abgeben. Wie es geht und worauf zu achten ist erklären wir hier.
Für bestmögliche Übersicht stellen wir hier nochmals die wichtigsten Neuerungen 2023 (Stand Januar 2023) für Sie zusammen, damit Sie bestmöglich informiert sind.

Hier sind die wichtigsten Neuerungen 2023:

Meldung der Einwegkunststoffprodukte und –verpackungen:

Wer ist betroffen?
Unternehmen, die folgendes – ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehend – in Österreich vertreiben:
Lebensmittel, die ohne weitere Zubereitung aus der Verpackung konsumiert werden (z.B. take-away, Snacks, div. Obst/Gemüse, Milchprodukte, Wurstaufschnitt, Backwaren, Serviceverpackungen)
Einweg-Getränkebecher
Getränkebehälter wie Flaschen, Getränkeverbundkartons
Zigarettenfilter
sehr leichte Kunststofftragetaschen (mit einer Wandstärke unter 0,015 mm)
Feuchttücher (für Körper, Haushalt, Tiere)
Luftballons
Fanggeräte (Meer)

Was ist zu tun?
Meldung ab 15.3.2024: rückwirkend für 2023 und dann jährlich

Erweiterte Mengenmeldung für Mehrwegverpackungen
Wer ist betroffen?
Jedes Unternehmen, das wiederverwendbare Verpackungen (Mehrwegverpackungen) gewerblich oder als Verkaufsverpackungen nutzt.

Was ist zu tun?
Jährliche Meldung bis 15.3.2023: Massen in kg rückwirkend für das vorangegangene Jahr

 

VKS Prüfung: Pönalen (Strafen)

Um die Durchsetzung des Gesetztes zu gewährleisten, wurden vom Gesetzgeber eine Pönale bei festgestellten Verstößen angesetzt.
Wer ist betroffen?
Jedes Unternehmen, das eine Prüfung für den Meldezeitraum ab dem Jahr 2022 und folgende hat.
Wenn mehr als 5% pro Packstoff zu wenig gemeldet wurde, dann muss lt. Gesetzgeber eine Pönale (Strafe) von 20% des Fehlbetrags eingehoben werden.

Um italienischen Unternehmen die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zu erleichtern, unterstützt ITKAM- Italienische Handelskammer für Deutschland e.V., Sie bei dem deutschen und österreichischen Verpackungsentsorgungssystem.
Dazu stellt ITKAM durch sein Verpackung Desk einen zweisprachigen und fachkundigen Mitarbeiter zur Verfügung, der Unternehmen kostenlose Unterstützung auf Italienisch anbietet.

Für weitere Informationen:
Filippo Bagnara
+49 (0)30-24310425
imballaggi@itkam.org
#TogetherWeInform #ITKAM #Verpackungen #Österreich

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