Zur Förderung einer reibungslosen Einführung der E-Rechnung findet am 21. und 22. September der E-Rechnungsgipfel in Düsseldorf statt. Präsentiert wird der Gipfel vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD), vom Verband elektronische Rechnung (VeR) sowie von Vereon, auch unser Mitglied Archiva GmbH nimmt daran teil. Die Informations- und Diskussionsveranstaltung richtet sich insbesondere an Entscheider und Spezialisten aus den Bereichen Finanzen, Rechnungswesen, Buchhaltung, Einkauf und IT aus Unternehmen aller Größenklassen sowie für Entscheider und Spezialisten aller föderalen Ebenen aus den Bereichen Organisation, Beschaffung, IT und Haushalt in der Öffentlichen Verwaltung.
Das Programm setzt sich aus verschiedenen parallelen Fachforen, Expertentalks und Keynotes von Fachrednern aus Politik und Industrie zusammen, die aktuelle Themen wie das E-invoicing und E-procurement behandeln sowie detaillierte Informationen zu Verordnungen, Formaten und Fristen geben. Weitere Informationen zur Agenda finden Sie hier.
Darüber hinaus dient die Fachveranstaltung dem Networking und dem Kennenlernen von Anbietern von digitalen Lösungen. Im Voraus können Sie die Profile von rund 150 Service Providern auf der Plattform THE WHO IS WHO OF INVOICING, PAYMENT AND PROCUREMENT einsehen und auf einfache Art Anfragen absenden.
Die Relevanz des Themas gründet insbesondere auf den zwei Meilensteinen der E-Rechnungsverordnung, die im Jahr 2020 umgesetzt werden sollen: zum einen werden gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU ab dem 18. April 2020 alle öffentlichen Auftraggeber in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen. Zum anderen sind alle Lieferanten des Bundes ab dem 27. November 2020 verpflichtet, Rechnungen ausschließlich elektronisch einzureichen. Laut dem Verband elektronische Rechnung (VeR) werden auch Bundesländer und Kommunen in absehbarer Zeit die elektronische Rechnungsstellung einführen.
In den vergangenen Jahren wurden bereits weitere Schritte erfolgreich durchgeführt. So ist seit dem 27. November 2018 die Annahme und Weiterverarbeitung von E-Rechnungen für die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes bereits Pflicht. Gleiches gilt für alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung seit dem 27. November 2019.